MwSt im Restaurant: 8.1% vs 2.6% Take-away
Wenige Themen in der Schweizer Gastronomie sorgen für so viel Verwirrung wie die Mehrwertsteuer-Sätze. Wann gilt der Normalsatz von 8.1 Prozent, wann der reduzierte Satz von 2.6 Prozent? Und was passiert, wenn ein Gast bestellt, aber dann doch mitnimmt?
Dieser Artikel klärt die wichtigsten Regeln, zeigt typische Fallstricke und enthält konkrete Rechenbeispiele.
Die Grundregel
In der Schweiz gelten für Speisen und Getränke zwei unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze, abhängig vom Konsumort:
Normalsatz 8.1% bei Konsumation vor Ort, also wenn der Gast sich im Restaurant, Café, Bistro oder einer anderen gastgewerblichen Einrichtung an einen Tisch setzt und dort isst.
Reduzierter Satz 2.6% bei Take-away, Lieferung oder Verkauf zum Mitnehmen, also wenn die Speisen nicht im Restaurant konsumiert werden.
Die Logik dahinter: Beim Restaurantbesuch bezahlt der Gast nicht nur die Speisen, sondern auch eine gastgewerbliche Dienstleistung (Service, Tisch, Geschirr, Reinigung). Diese Dienstleistung unterliegt dem Normalsatz. Beim Take-away kauft der Gast nur Lebensmittel — und die unterliegen wie im Detailhandel dem reduzierten Satz.
Was zählt als Take-away?
Take-away liegt vor, wenn keine gastgewerbliche Leistung erbracht wird. Konkret heisst das:
- Verkauf über die Theke zum Mitnehmen
- Lieferung an die Wohnung oder ans Büro
- Verkauf am Marktstand
- Verkauf in einer Bäckerei, Metzgerei oder im Detailhandel
- Automatenverkauf
Es spielt keine Rolle, ob die Speise warm oder kalt ist. Ein heisses Sandwich, das du zum Mitnehmen verkaufst, hat 2.6 Prozent. Dasselbe Sandwich am Stehtisch im Laden verzehrt, hat 8.1 Prozent.
Die kniffligen Fälle
In der Praxis treten häufig Grauzonen auf. Hier die wichtigsten:
Stehtische und einfaches Mobiliar. Wenn du einen Verkaufsstand mit ein paar Stehtischen betreibst und der Gast direkt vor Ort isst, gilt 8.1 Prozent. Auch wenn es nicht wie ein klassisches Restaurant aussieht. Massgebend ist, ob du dem Gast eine Infrastruktur zum Konsumieren bereitstellst.
Self-Service. Ob der Gast bedient wird oder sich am Buffet selbst bedient, spielt keine Rolle. Wenn er vor Ort isst, gilt 8.1 Prozent.
Geteilte Bestellung. Ein Gast bestellt ein Sandwich, isst die Hälfte vor Ort, nimmt die andere Hälfte mit. Hier gilt grundsätzlich der Satz für den Hauptzweck der Konsumation. Wenn unklar, lieber 8.1 Prozent verrechnen — die Eidgenössische Steuerverwaltung legt diese Fälle eher streng aus.
Catering und Lieferdienst. Bei reiner Lieferung gilt 2.6 Prozent. Wenn du aber zusätzlich Personal stellst, das vor Ort serviert oder Aufgaben übernimmt, wird die Service-Komponente dem Normalsatz unterstellt. Die Speisen selbst bleiben bei 2.6 Prozent, der Service-Anteil wird mit 8.1 Prozent verrechnet.
Hotelfrühstück. Frühstück im Hotelpaket gilt als Restaurantleistung und unterliegt 8.1 Prozent — auch wenn es als „inklusive" deklariert ist.
Alkoholische Getränke. Wein, Bier, Spirituosen unterliegen IMMER dem Normalsatz von 8.1 Prozent. Auch im Take-away. Beim Verkauf einer Flasche Wein in deinem Restaurant zum Mitnehmen rechnest du also 8.1 Prozent, beim Sandwich daneben nur 2.6 Prozent.
Rechenbeispiele
Schauen wir uns an, was die Sätze konkret bedeuten.
Beispiel 1: Identisches Gericht, zwei Kanäle
Ein Burger kostet dich in der Herstellung 7 Franken. Du willst einen Foodcost von 30 Prozent erreichen. Nettoverkaufspreis: 23.33 Franken.
- Restaurant (8.1%): Bruttopreis 25.22 Franken — du verrechnest dem Gast 25.20.
- Take-away (2.6%): Bruttopreis 23.94 Franken — du verrechnest dem Gast 23.90.
Differenz: 1.30 Franken pro Burger. Bei 50 Burgern pro Tag im Take-away machst du 65 Franken weniger Umsatz, aber zahlst auch deutlich weniger Mehrwertsteuer. Netto bleibt dir mehr.
Beispiel 2: Mischbetrieb
Wenn du beide Kanäle bedienst, musst du in der Kasse sauber trennen können, was Restaurant-Konsum war und was Take-away. Das geht entweder über separate Knöpfe in der Kasse oder über eine Abfrage beim Gast („Hier oder zum Mitnehmen?"). Wer das nicht sauber dokumentiert, riskiert bei einer MwSt-Revision Nachzahlungen.
Beispiel 3: Catering
Du lieferst ein Bankett für 100 Personen. Speisen netto 3'000 Franken. Du stellst zusätzlich zwei Servicekräfte für 500 Franken.
- Speisen (2.6%): 3'000 + 78 = 3'078 Franken
- Servicekräfte (8.1%): 500 + 40.50 = 540.50 Franken
- Total Rechnung: 3'618.50 Franken
Was du in deiner Kalkulation tun musst
Drei Punkte, die du in jeder Foodcost-Kalkulation beachten solltest:
1. Immer mit dem Nettopreis kalkulieren. Foodcost-Prozentsätze beziehen sich auf den Nettoverkaufspreis — niemals auf den Bruttopreis. Sonst rechnest du systematisch falsch.
2. Den Verkaufskanal explizit definieren. Bevor du den Bruttopreis bestimmst, musst du wissen, ob das Gericht primär im Restaurant oder primär im Take-away verkauft wird.
3. Mischkanäle separat kalkulieren. Wenn ein Gericht in beiden Kanälen läuft, kalkuliere für den Restaurant-Verkauf und schau, wie der Take-away-Preis bei tieferer MwSt aussieht. Manchmal lohnt sich ein Take-away-Preis, der nicht einfach 5 Prozent unter dem Restaurantpreis liegt.
Quellenangabe und Stand
Die genannten Sätze (8.1% und 2.6%) gelten seit Januar 2024. Bei jeder Änderung der MwSt-Sätze musst du deine Kalkulationen aktualisieren. Massgebend sind immer die aktuellen Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).